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Sonntag, 1. September 2024

Insolvenzbekanntmachung Rechtsanwalt Reiner Füllmich, Göttingen



Der Göttinger (mittlerweile ehemalige) Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, einer der bekanntesten Figuren der Coronaleugnerszene in Deutschland, steht wegen Untreuevorwürfen vor dem Göttinger Landgericht, sitzt in der JVA Rosdorf in Untersuchungshaft und ist seit einem halben Jahr auch insolvent, wie aus einer entsprechenden Insolvenzbekanntmachung hervorgeht.

74 IN 11/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Dr. Reiner Füllmich, c/o Justizvollzugsanstalt Rosdorf, Am Großen Sieke 8, 37124 Rosdorf, ist am 11.03.2024 um 09:00 Uhr folgendes angeordnet worden: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, dass Verfügungen des Antragsgegners nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es wird dem Antragsgegner insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für den Antragsgegner nicht mehr verrechnen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlass dieses Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen des Antragsgegners. Amtsgericht Göttingen, 08.03.2024
Quelle: https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ (1. September 2024)
Wer sich seriös über den Prozess informieren will, kann das auf dem Blog der Journalistin Nicole Fischer tun.

Mittlerweile ist das Insolvenzverfahren nicht mehr vorläufig. Es gibt zwei weitere Einträge des Insolvenzverwalters:
74 IN 114/24 GOE: Über das Vermögen des Dr. Reiner Füllmich, c/o JVA Rosdorf, Am Großen Sieke 8, 37124 Rosdorf, ist am 02.10.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.11.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.12.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Göttingen, 04.10.2024

und

74 IN 114/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Reiner Füllmich, c/o JVA Rosdorf, Am Großen Sieke 8, 37124 Rosdorf, wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Göttingen, 07.10.2024

Montag, 21. März 2016

Lesefunde 21.3.2016


Montag, 25. Januar 2016

Lesefunde 25.1.2016


Sonntag, 24. Januar 2016

Lesefunde 24.1.2016


Dienstag, 15. Dezember 2015

Lesefunde 15.12.2015


Samstag, 5. Dezember 2015

Xavier Naidoo macht den Pirinçci

„Muslime tragen den neuen Judenstern“, singt Xavier Naidoo in einem neuen Lied. Das ist dieselbe infame Verdrehung, mit der Akif Pirinçci in seiner berüchtigten Dredner Rede seine soziale Vernichtung eingeläutet hat, woran er nun wirklich selbst Schuld hat. Pirinçci hatte insinuiert,daß die demokratischen Politiker die Pegida-Anhänger gerne ins KZ stecken würden. Das ist natürlich blanker Unsinn, und der Versuch von Pegida, sich das Leid der Juden im Dritten Reich – die ja wirklich zu Millionen physisch vernicht, sprich ermordet worden sind – dienstbar zu machen, ist schlicht ekel- und kotzkampferregend. Nur tut Naidoo mit der Gleichsetzung der Juden damals und der Muslime heute nichts anderes. Viele von ihnen sind wahrscheinlich schon einmal mit latentem Rassismus, wie es ihn in der deutschen Gesellschaft ja wirklich gibt, in Berührung gekommen, aber der Staat verfolgt sie nicht. Und die Taten einer privaten Terrorzelle wie der NSU hat auch bei weitem nicht die Dimensionen des Holocaust. Trotzdem kann man ihn den Augen linksliberaler Möchtegernintellektueller wie Till Schweiger, Mario Adorf oder Herbert Grönemeyer solch einen hanebüchenen Blödsinn offenbar ungestraft behaupten. Es ist ja im Übrigen auch nicht Naidoos erste verschwörungstheoretische Entgleisung.

Man kann gar nicht soviel fressen, wie man kotzen möchte.

Mittwoch, 2. September 2015

K. Walter Haug: Rausschmiß bei Arch-de

K. Walter Haug, ein langzeitarbeitsloser Lehrer, der in ordinären Steinbrüche Ruinen von Stufenpyramiden hineinphantasiert, ist heute wegen seiner unentwegten Pöbeleien von der archäologischen Mailingliste Arch-de ausgeschlossen worden. Anfangs hatten auch einige Mitglieder versucht, vernünftig mit ihm zu reden, aber kritische Nachfragen beantwortete er immer nur mit aggressiven Tiraden über die Unfähigkeit der professionellen Archäologen. Ich bewundere durchaus die Freundlichkeit und Geduld dieser Kollegen, möchte aber auch darauf hinweisen, daß solche prosozialen Eigenschaften an narzisstisch-querulatorisch aufällige Personen schlicht verschwendet sind. Ich selbst habe mich nie beteiligt und Haugs Mails sogar ausgefiltert, da mir die psychiatrische Problematik seit geraumer Zeit bekannt ist. In meinem Blogpost Der Bürger-Archäologe K. Walter Haug beim Bürger-Psychiater vom schrieb ich:
Es zeigt sich bei K. Walter Haug das sattsam bekannte Persönlichkeitsmuster aus Rigidität, Penetranz, Armut an Empathie und Selbstkritik, Selbstüberschätzung und Geltungssucht. Selbst mit der Intelligenz scheint es nicht allzu weit her zu sein, an das Kaliber eines gelehrten Cranks wie Heribert Illig reicht er bei weitem nicht heran.
Diskutieren setzt ein Mindestmaß an Empathie voraus, das Personen mit manchen psychischen Störungen schlicht nicht haben.  Auch Psychiater, denen es im Allgemeinen sicher nicht an empathischer Zuwendung zu psychisch auffälligen Menschen mangelt, können hier nur empfehlen, den Kontakt mit solchen Personen so weit als möglich zu vermeiden. Diese Einsicht hat sich jetzt zum Glück auch bei den Arch-de-Teilnehmern durchgesetzt.

Samstag, 22. August 2015

Plagiat und Gewissen: der Fall Christian Mönter (Göttingen)

Anette Schavan, jene Ex-Bundesforschungsministerin, die wegen einer plagiierten Dissertation Titel und Amt verlor, hatte über Person und Gewissen. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung promoviert. Nun ist mit dem z. Zt. an der Universität Hildesheim beschäftigten Christian Mönter der nächste Gewissensforscher entlarvt worden: Nach einem Bericht des Göttinger Tagblattes ist seine gar preisgekrönte Dissertation mit dem Titel Das Gewissen in politischen Kontexten: Politik des Gewissens als politische Ethik großflächig abgeschrieben. Zudem sind auch sein Lebenslauf und sein Magisterzeugnis gefälscht. Da stellt sich dem geübten Verschwörungstheoretiker natürlich die Frage: Haben Gewissensforscher selbst kein Gewissen? Aber das ist natürlich Unfug, denn wenn man nur weit genug zurückgeht, muß ja mal was Originales kommen. Die von besorgten Studenten aufgeworfene Frage, ob die von dem Delinquenten benoteten Hausarbeiten zählen oder nicht, ist mittlerweile von der Uni positiv beschieden worden. Allers andere dürfte auch  beträchtliche Härten mit sich bringen. Im 153. Rundbrief der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft werden Plagiatsfunde aus weiteren Veröffentlichungen des Delinquenten mittgeteilt.
Wie die böse Tat fortwirkt, zeigt eine kurze Internetrecherche: z. B. gibt es einen Researchgateaccount von Dr. Christian Mönter weiterhin ohne jeden Hinweis auf den Betrug. Eine Suche mit dem Karlsruher Virtuellen Katalog enthüllt, dass einige, aber keineswegs alle Bibliotheken den Entzug des Doktorgrades vermerken. Wenigstens hat der Herbert Utz Verlag den Band aus dem Programm genommen.
Bedauerlich ist der Casus natürlich für alle anderen Persnen, die ebenfalls Christian Mönter heißen. Davon gibt es so einige. Man muß ihnen wohl raten, keinen Doktortitel erwerben zu wollen.

Donnerstag, 4. Juni 2015

Lesefunde Ⅲ

Freitag, 29. Mai 2015

Der Bürger-Archäologe K. Walter Haug beim Bürger-Psychiater

Da taucht doch auf der ansonsten nicht sonderlich aktiven Arch-de-Mailingliste vorgestern ein mir bisher unbekannter „Bürger-Archäologe“ namens K. Walter Haug (nicht zu verwechseln mit dem renommierten Mediävisten Walter Haug †) auf und versucht, die Abraumhalden von Steinbrüchen als Schutt von Stufenpyramiden (von ihm „Cairns“ genannt) zu verkaufen. Eine kurze Google-Recherche ergibt, daß es sich um einen arbeitslosen Deutschlehrer handelt, der sich zeitweise als Bildhauer versucht hat und seit 1990 als Crank in Sachen Cairns unterwegs ist. Auf seiner Webseite und einem Interview in einer parawissenschaftlichen Zeitschrift erfährt man etwas mehr über ihn:
Als gläubiger Theist danke ich Gott für seine Kraft, die er mir verlieh, allen Widerständen zu trotzen und unbeirrt an dem einmal als wahr Erkannten festzuhalten, für die Fähigkeit, die er mir gab, Dinge zu sehen, die anderen verborgen bleiben, für die andauernde Hilfe, die er mir gibt. Wir wissen es oftmals nicht zu schätzen, wie sehr er uns in Wirklichkeit hilft.
Natürlich stellte ich mir immer wieder die Frage, ob ein Land, das einen arbeitslosen Lehrer wie mich nur mit einem Leben unter Hartz IV abzuspeisen gedenkt, diese Entdeckung überhaupt verdient hat. Und habe aufgrund der Art und Weise, wie man mit dieser Entdeckung umgegangen ist, bis jetzt eigentlich keine positive Antwort finden können. Meinen ganzen Hirnschmalz steckte ich in die bisher fruchtlose Arbeit, unbelehrbare Wissenschaftsfachidioten von meiner Außenseitermeinung zu überzeugen, dass die kontinentale Grabgattung Cairn hier in den Mittelgebirgsregionen in die Berge hinein gebaut wurde, statt sie auf die sumpfige Talebene zu stellen, vielleicht auch weiterhin nichts als vergebliche Mühe.
und
Ein dicker Brocken waren und sind die Benzinkosten, die mir nicht als betriebliche Kosten angerechnet werden, da ich mich weigere, ein Datenschutz verletzendes Fahrtenbuch zu führen. Die Ausgrabungsstätten und andere Stätten, die man fotografisch dokumentieren will, liegen durchschnittlich mehr als zwanzig Kilometer entfernt. Wenn man die Woche durcharbeiten will, summiert sich das, vor allem, wenn man als arbeitsloser Lehrer auf die dürftige Unterstützung angewiesen ist. Bis Anfang des Jahrtausends gab es noch mehr sinnvolle und von Schülern benötigte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für arbeitslose Lehrer. Jetzt werden sie wie jeder Penner von der Straße behandelt.
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Seit den menschenverachtenden „Sozial“-Reformen der rot-grünen Koalition arbeite ich als Nachhilfelehrer, was ein Leben und Forschen auf Hartz-IV-Niveau bedeutet. Es reicht hinten und vorne nicht. Der ständige Terror sadistischer Arbeitsvermittler zermürbt einen moralisch. Immer wieder wird einem der ohnehin knappe Regelsatz gekürzt, nur weil man sich die ständigen Schikanen und Willkür nicht bieten lassen will.


In der Archäologie wirken Cranks mit ihren Halluzinationen von megalithischen Hochkulturen und vorgeschichtlichen Astronautengöttern immer recht harmlos, aber die von „Impfgegnern“ verschuldete  Masernepidemie zeigt, was solche Leute anrichten können. Sie gehen in ihrem Wahn buchstäblich über Leichen. Es zeigt sich bei K. Walter Haug das sattsam bekannte Persönlichkeitsmuster aus Rigidität, Penetranz, Armut an Empathie und Selbstkritik, Selbstüberschätzung und Geltungssucht. Selbst mit der Intelligenz scheint es nicht allzu weit her zu sein, an das Kaliber eines gelehrten Cranks wie Heribert Illig reicht er bei weitem nicht heran.

Allen, die als Crank ihren Narzissmus befriedigen wollen, sei aber dies zur Warnung: Es hat in diesem Fall nicht gut geklappt. Nach 25 Jahren „Cairns-Forschung“ auf Kosten einer beruflichen Sozialisation bleibt nur der Beifall kleiner Gruppen von Spinnern, um das narzisstisch aufgeblasene Ego zu befriedigen. Tragisch? Nicht wirklich, denn es ist die Folge eigener Entscheidungen, die bei etwas mehr Bereitschaft zur Selbstreflexion auch anders hätten ausfallen können. Und vielleicht liegt darin etwas beruhigendes: die Entwicklungen auf dem Buchmarkt lassen hoffen, daß Cranks keine Bestseller wie Däniken zu seinen besten Zeiten mehr produzieren können. Illigs „Erfundenes Mittelalter“ wäre dann der letzte pseudowissenschaftliche Schund gewesen, der in der Archäologie größere Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat. Lokal wird man es immer wieder mit Spinnern jeglicher Art zu tun haben, aber für regelrechte Bewegungen werden die Verhältnisse schwieriger.


Nachtrag : siehe jetzt K. Walter Haug: Rausschmiß bei Arch-de