Ich war als sogenannter Selbstlerner zur Prüfung der Sachkunde für das Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung gegangen. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Unterrichtung nach § 34a GewO, welche ein reiner Sitzschein ist. Mit Durchfallquoten oberhalb 50 % gilt sie als durchaus anspruchsvoll. Allerdings kann man sie beliebig oft wiederholen, wobei eine bestandene schriftliche Prüfung zwei Jahre Gültigkeit hat. Das kostet dann allerdings immer wieder eine Gebühr. Ich hatte 206 € für beide Prüfungsteile (mündlich und schriftlich) aus eigener Tasche bezahlt. Ich habe aber auch zwei Teilnehmer kennengelernt, die vom Jobcenter einen dreimonatigen Vorbereitungskurs für je ca. 8500 € finanziert bekommen haben.
Über die Internetseite der IHK muß man schnell sein, wenn man einen Termin ergattern will. Dort wurden Montag morgen acht Plätze zur vollständigen Prüfung angeboten. Dienstag Nachmittag waren die dann weg. Es waren natürlich wesentlich mehr Prüflinge anwesend (ich schätze ca. 30). Offenbar wurden die direkt von ihren Bildungsanträgern angemeldet.
Man soll um Punkt 8:00 Uhr da sein, sonst kann man an der Prüfung nicht mehr teilnehmen. Der reale Ablauf hätte durchaus ein paar Minuten Verspätung zugelassen. Ob man das akzeptiert hätte, weiß ich nicht, da keine Verspätung vorfiel. Das Prüfungszentrum der IHK Kassel-Marburg liegt in Kassel-Waldau etwas ab vom Schuss. Die Bushaltestelle Richard-Roosen-Straße ist nur ca. 200 m entfernt.
Wie gesagt, gliedert sich die Prüfung in einen mündlichen und einen schriftlichen Teil, wobei der mündliche in der Regel der kritische ist. Die schriftliche Prüfung kommt zuerst und ist ein Multiple-Choice-Test aus allen Prüfungsgebieten. Wir wurden schon nach der neuen Ordnung geprüft, wo bekannt ist, ob eine Frage eine oder zwei Antworten erfordert. Man wollte uns partout nicht verraten, ob es auch drei richtige Antworten geben kann, obwohl das mehrfach gefragt wurde. Ich kann es Euch sagen: Nein! Es gibt nur immer eine oder zwei Antworten. Obwohl es eine Frage gab, wo ich tatsächlich gerne drei Kreuze gemacht hätte.
Eine etwas merkwürdige Situation ergab sich zu Beginn. Einige Teilnehmer fielen aus allen Wolken, als man ihnen mitteilte, dass die mündliche Prüfung gleich im Anschluss stattfinden soll. Ihnen hatte man offenbar mitgeteilt, dass sie eine Woche später stattfindet bzw., dass ihnen der Termin mitgeteilt wird. Ob von der IHK oder von den Bildungsträgern weiß ich nicht. Aber grundsätzlich gbt es nur einen Prüfungstermin im Monat.
Der Test besteht aus 82 Fragen, in denen man 120 Punkte erzielen kann. Man bekommt Tablets, auf denen man die Fragen per Touchscreen beantworten kann. Die Bedienung war angenehm einfach. Man kann Fragen überspringen oder zur Revision markieren. Fragen, die nur eine Antwort haben, haben runde Radiobuttons, die nur eine Markierung zulassen. Die anderen Fragen haben quadratische Checkboxen, mit denen sich alle Antworten gleichzeitig markieren lassen. Bei langen Frage- und Aniworttexten kann es allerdings passieren, dass die letzte Antwort aus dem Bildfenster geschoben wird und gescrollt werden muss. Jeder Teilnehmer hat eine andere Prüfung. Die Auswahl anscheinend mit einem Zufallsgenerator hatte bei mir die kuriose Folge, dass ich die Frage nach dem Verbot der PTB-Waffen in der DGUV 23 zweimal in allerdings unterschiedlicher Formulierung gestellt bekam. Zwei Stunden Zeit sind reichlich bemessen. Die Tablets wurden um 8:36 Uhr scharf geschaltet. Der erste gab schon nach weniger als einer halben Stunde ab. Das hatte leider den negativen Effekt, daß jetzt niemand mehr auf die Toilette durfte. Nach einigem weitgehend ergebnislosem Grübeln über wenige markierte Fragen gab ich nach ca. 90 Minuten ab. Wenn man die Prüfung auf dem Tablet beendet, bekommt man sofort die Punktzahl angezeigt. Mit breiter Brust zeigte ich der Aufsicht meine 101 Punkte vor. Hier sollte man aufpassen, dass man das Ergebnis nicht wegdrückt. Die Daten sind zwar auch dann noch da, aber offenbar nur mit etwas Gewese zu erreichen. Das finde ich schon etwas komisch – insbesondere, wo die Geräte offenbar ganz neu beschafft waren.
Ob jemand bei der schriftlichen Prüfung durchgefallen ist, weiß ich nicht. In der Pause lernte ich jemanden kennen, der die schriftliche Prüfung wiederholte. Wir sollten uns um 10:50 Uhr wieder am Prüfungsraum einfinden, wo dann die Gruppen für die mündliche Prüfung eingeteilt wurden. Es wurden Gruppen zu je fünf Leuten gebildet, die dann von zwei Kommissionen zu je vier Prüfern 1¼ Stunden lang befragt wurden. Hier kann es zu beträchtlichen Wartezeiten kommen. Die letzten Gruppen waren erst um ca. 14:00 dran. Soweit ich das noch mitbekommen habe, hatten aus den anderen Fünfergruppen zweimal zwei und einmal einer bestanden, was der theoretischen Vorhersage entspricht. Es gab Prüflinge, die sich schon zum drittenmal an der mündlichen Prüfung versuchten.
Wie erwähnt, bestand die Prüfungskommission aus vier Prüfern. Den Vorsitz führte Rechtsanwalt Gerhard Rohm aus Marburg, die anderen waren erfahrene Fachkräfte aus dem privaten Sicherheitsgewerbe. Was mich doch etwas nervös gemacht hatte, war, dass ich mich mit dem Lehrbuch von Kai Deliomini auf die mündliche Prüfung vorbereitet hatte. Dessen Videos und Bücher waren meine Hauptquelle und zu meiner Zufriedenheit, allerdings sind im Prüfungsbuch für den mündlichen Teil Fallbesprechungen vorgesehen. In Kassel aber stellten die Prüfer Fragen nach allen Sachgebieten geordnet. Zwar wurden auch Einsatzszenarien skizziert, aber im Großen und Ganzen war es doch eher ein klassischer Wissenstest. Ich hatte u. A. Fragen zu beantworten nach der Gegenwärtigkeit bei der Notwehr, die Arten der verbotenen Eigenmacht, Elemente von Sicherheitstüren, Arten der Kommunikation, Unfallmeldungen, Brandklassen, Unterschied Verbrechen/Vergehen, Arten der Gewaltenteilung, Unverletzlichkeit der Wohnung, Geltungsbereich des Datenschutzes etc. Alle vier Prüfer waren angenehm sympathisch. Es gab keine spitzen Bemerkungen bei Aussetzern, die allen Prüflingen mal passiert sind. Allerdings waren sie mit uns anscheinend auch recht zufrieden, denn die Beratung über das Prüfungsergebnis dauerte kaum eine Minute. Dann wurden wir wieder hereingerufen und ohne Umschweife verkündet, dass wir alle fünf mit je 85 % bestanden haben.
An-, Ein- und Umsichten Simplicissimi
Bücher – Internet – Schach – Geschichte(n)
Freitag, 22. August 2025
Sachkundeprüfung § 34a GewO bei der IHK Kassel-Marburg
Dienstag, 24. Juni 2025
Joachim Gerhard, dessen Söhne sich Daesh anschlossen, ist verstorben
Joachim Gerhard aus Zierenberg bei Kassel wurde bekannt, weil sich seine beiden Söhne 2014 der islamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (auch Daesh, IS oder ISIS) anschlossen. In dieser Zeit hatte Daesh ein zusammenhängendes Gebiet in Syrien und dem Irak erobert, in das die Söhne ausreisten. Der aus der Gegend um Darmstadt stammende Gerhard soll zeitweise Profifußballer bei den Offenbacher Kickers gewesen sein, allerdings habe ich ihn mit einer Googlesuche dort nicht nachweisen können. Er hat sicherlich Geld gehabt, das er in der Immobilienbranche verdiente. 2019 gründete er in Wolfhagen das gehobene Speiselokal „Das Gerhard's“. Er stand zwar nicht im Impressum, aber auf Pressebildern (hier und hier) ist er ganz gut zu erkennen.
Bundesweit bekannt wurde er mit seinen Bemühungen, seine Söhne, die die deutschen Behörden angeblich für tot hielten, zu finden und möglichst nach Deutschland zurückzuholen. Das brachte ihm zahlreiche öffentliche Auftritte ein – etwas Eitelkeit war wohl auch im Spiel. Allerdings kostete es ihn wohl auch sehr viel Geld. 2019 hatte er nach eigenen Angaben einen der Söhne gefunden. Bekannt ist, dass Gerhard mit Seda Başay-Yıldız eine prominente Anwältin beauftragt hatte, die Bundesregierung zur Rückholung des Sohnes aus einem kurdischen Gefangenenlager zu verpflichten. Danach verschwindet dieser doch so aufsehenerregende Fall weitgehend aus der Presse. War die Identifikation falsch? Oder hatte es mit der Verurteilung Gerhards zu einer Gefängnisstrafe und der Insolvenz zu tun? Ich weiß es nicht.
Dass Gerhard in zwei Prozessen 2020 und 2024 wegen erheblichen Stalkings seiner Exfreundin zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, die mit zwei Jahren und drei Monaten nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, wurde nur schwach anonymisiert in der Regionalpresse berichtet. 2023 wurde dann das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet, wie aus zwei Einträgen in der Datenbank insolvenzbekanntmachungen.de hervorgeht. In einer weiteren wird das Insolvenzverfahren über seinen Nachlaß eröffnet, weil er am 16. Dezember 2024 verstorben ist. Da die Einträge nicht verlinkt werden können, dokumentiere ich sie hier:
Eintrag vom 03.06.2023
666 IN 104/25 e: Über den Nachlass des Joachim Gerhard, geb. am 13.08.1963, verstorben am 16.12.2024, zuletzt wohnhaft: Schartenburgstraße 2, 34289 Zierenberg, vertr. d.: Marcel Sonnenberg, Hafenstraße 2, 34125 Kassel, (Nachlasspfleger), ist am 28.05.2025 um 15:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel, Tel.: 0561/766435-0, Fax: 0561/766435-10, E-Mail: kassel@hww.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.07.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten aus dem Nachlass in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Nachlass haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Erben bzw. deren Vertreter, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.08.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Erblassers, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Erblassers an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.07.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.08.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von den Erben des Schuldners mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Kassel, 02.06.2025
Eintrag vom 14.03.2023
666 IE 1/22: Über das inländische Vermögen des Joachim Gerhard geb. 13.08.1963, Schartenburger Straße 2, 34289 Zierenberg, ist am 10.03.2023 um 10:57 Uhr das PartikulariInsolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel, Tel.: 0561/766435-0, Fax: 0561/766435-10, E-Mail: kassel@hww.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.04.2023 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.06.2023. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.04.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.06.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. > Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Kassel, 13.03.2023
Weiterer Eintrag vom 14.03.2023
666 IE 1/22: In dem Partikularinsolvenzverfahren über das inländische Vermögen des Joachim Gerhard geb. 13.08.1963, Schartenburger Straße 2, 34289 Zierenberg, wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Amtsgericht Kassel, 13.03.2023
Sonntag, 1. September 2024
Insolvenzbekanntmachung Rechtsanwalt Reiner Füllmich, Göttingen
Der Göttinger (mittlerweile ehemalige) Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, einer der bekanntesten Figuren der Coronaleugnerszene in Deutschland, steht wegen Untreuevorwürfen vor dem Göttinger Landgericht, sitzt in der JVA Rosdorf in Untersuchungshaft und ist seit einem halben Jahr auch insolvent, wie aus einer entsprechenden Insolvenzbekanntmachung hervorgeht.
74 IN 11/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Dr. Reiner Füllmich, c/o Justizvollzugsanstalt Rosdorf, Am Großen Sieke 8, 37124 Rosdorf, ist am 11.03.2024 um 09:00 Uhr folgendes angeordnet worden: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, dass Verfügungen des Antragsgegners nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es wird dem Antragsgegner insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für den Antragsgegner nicht mehr verrechnen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlass dieses Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen des Antragsgegners. Amtsgericht Göttingen, 08.03.2024
Quelle: https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ (1. September 2024)
74 IN 114/24 GOE: Über das Vermögen des Dr. Reiner Füllmich, c/o JVA Rosdorf, Am Großen Sieke 8, 37124 Rosdorf, ist am 02.10.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.11.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.12.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Göttingen, 04.10.2024
und
74 IN 114/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Reiner Füllmich, c/o JVA Rosdorf, Am Großen Sieke 8, 37124 Rosdorf, wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Göttingen, 07.10.2024
Samstag, 2. Juli 2016
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Mittwoch, 13. April 2016
Lesefunde 13.4.2016
- The Doll Heads of the Eastern Korinthia Survey
I no longer remember who found the first doll head in the Eastern Korinthia Archaeological Survey but the discovery brought the unique artifact type to the attention of all. Now it may be that the doll heads were simply denser in the territory we were surveying that season--the Isthmus east of Hexamilia, after all, has substantial modern dumps--but I suspect it was also a case of that documented phenomenon… - Römisches Reihengrab: Archäologen finden mehr als 60 Skelette aus dem vierten Jahrhundert in Trier-Nord
Trierischer Volksfreund - volksfreund.de - Nachrichten aus der Region Trier, Eifel, Mosel, Saar und Hunsrück - LMS Heinrich Hampe und sein Faible für Archäologie
Eigentlich war Heinrich Hampe passionierter Lehrer, setzte sich für erste schulfreie Samstage ein, initiierte eine erste Schülerzeitung, bepflanzte mit seinen Schülern das Umland. Seine zweite Leidenschaft aber galt der Archäologie. - Uwe Plaß Altenmeller Galgenkamp: Maria Wilkings letzter Gang
- Süddeutsche.de GmbH, Munich, Germany Todesstrafe – Die Ehre eines Henkers
Frantz Schmidt richtete in Bamberg und Nürnberg 400 Menschen hin. Doch der Scharfrichter war das Gegenteil eines Sadisten. - Holzkreuz für erschossenen Deserteur
Viele Jahre lang war der Name des am 10. April 1945 hingerichteten Wehrmachtsdeserteurs nicht bekannt. Den hartnäckigen Nachforschungen von Horst Mohr ist es zu verdanken, dass der Name des Opfers nun doch bekannt wurde: der 36-jährige Willibald Frischmann aus Wien. In Nordhalben wird nun darüber diskutiert, ob auf ein Gedenkkreuz die Opferdaten kommen sollen oder nicht. - Republik enteignet Hitler-Haus
Die Regierung will das Gebäude ultimativ vor dem Zugriff NS-naher Kreise schützen. - Becky Gardiner/Mahana Mansfield/Ian Anderson/Josh Holder/Daan Louter/Monica Ulmanu The dark side of Guardian comments
As part of a series into the rising global phenomenon of online harassment, the Guardian commissioned research into the 70m comments left on its site since 2006 and discovered that of the ten most abused writers eight are women, and the two men are black - Leon de Winter "Ich habe dem Großmaul Theo Van Gogh verziehen"
Vor zehn Jahren wurde der niederländische Künstler Theo van Gogh von dem Salafisten Mohammed Bouyeri auf offener Straße ermordet. Der Schriftsteller Leon de Winter verabscheut beide. - Augsburger Allgemeine Terrorismus-Experte: Der Westen hat nichts dazu gelernt
Für Professor Peter Waldmann wird der Kampf gegen den Terror in Syrien entschieden. Dem IS einen Staat zu überlassen, hält er für fatal. Dafür hat er einen prominenten Kronzeugen. - Venezuela - Fünf absurde Rezepte zur Rettung des Sozialismus - Tichys Einblick
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis Venezuela kollabiert. Hugo Chávez' „Sozialismus des 21. Jahrhunderts“ ist krachend gescheitert. - Süddeutsche.de GmbH, Munich, Germany Venezuela – Rote Kleptomanen
So leer die Supermarkt-Regale, so voll sind die Auslandskonten der Mächtigen. Mossfon stellte augenscheinlich dafür maßgeschneiderte Strukturen dafür bereit. - ZEIT ONLINE GmbH, Hamburg, Germany Klaus Staeck: "Alles einen Hauch zu kasperig"
Klaus Staeck ist Jurist und politischer Künstler und stand selbst schon wegen seiner provokanten Plakate vor Gericht. Dennoch sieht er Böhmermanns Beitrag kritisch. - Johannes Nitschmannn
Der Kram stimmt alle nicht
Warum derSpiegel
-Reporter Bruno Schrep die Geschichte vom angeblichen Bademord am kleinen Joseph in Sebnitz nicht geschrieben hat - und dann einen Medien-GAU erleben musste
Freitag, 8. April 2016
Lesefunde 8.4.2016
- Süddeutsche.de GmbH, Munich, Germany Recht und Kunst – Nein, danke
Eine staatliche Klosterverwaltung erhält eine Schenkung. Dann stellt sich heraus: Der Künstler war wohl ein Nationalsozialist. Doch in den Verträgen ist die Rückgabe nicht vorgesehen. Jetzt befassen sich Gerichte mit dem Fall. - Kölner Stadt-Anzeiger Flüchtlinge bei archäologischen Ausgrabungen in Stendal
Bei archäologischen Ausgrabungen zur Stadtgeschichte in Stendal arbeiten zwölf Flüchtlinge mit. «Es ist ein sehr gutes ... - Schachfiguren gießen
Das LWL-Museum für Archäologie bietet ein Kreativseminar für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren. Am Samstag, 30. April, 11-15 Uhr, und am Sonntag, 1. Mai, 13-17 Uhr, erfahren die Teilnehmer zunächst alles über die Geschichte des Schachs und lernen mit dem Schnitzen und Gießen die zwei wichtigsten Herstellungstechniken für Schachfiguren kennen. - Hnefatafl (მეფის მაგიდა) - ვიკინგების სტრატეგიული სამაგიდო თამაში
- Birgitta Ronge Viersen: So spielten die Kinder am Niederrhein
Die neue Ausstellung im Viersener Salon stellt Spiele und Spielzeug in den Mittelpunkt. Eröffnet wird die Schau am Sonntag - Badische Zeitung
"Cowboy & Indianer – Made in Germany": Eine Ausstellung in Karlsruhe erzählt die Geschichte der deutschen Wildwest-Faszination. - Plagiate: „Hannover steht leider nicht alleine da“
Fünf Jahre VroniPlag Wiki: Gerhard Dannemann, Professor an der Humboldt-Universität, über den Fall Ursula von der Leyen und die Arbeit der „Plagiatsförster“. - Wissenschaftler fordert mehr Diskretion bei VroniPlag
Die Arbeit der VroniPlag-Enthüller wird mittlerweile mit einigem Wohlwollen und Respekt von der Wissenschaft beobachtet. Der oberste Qualitätsschützer für die Forschung wünscht sich aber mehr Diskretion in der Anfangsphase eines Plagiatsverdachts. - SPIEGEL ONLINE, Hamburg, Germany Ursula von der Leyen: So reagieren Wissenschaftler auf das Plagiatsurteil - SPIEGEL ONLINE
Ursula von der Leyen darf ihren Doktortitel behalten - und Plagiatsexperten wundern sich. Hat Promovieren in der Medizin überhaupt noch einen Sinn? - SPIEGEL ONLINE, Hamburg, Germany Untreue: Kuckuckskinder sind viel seltener als gedacht - SPIEGEL ONLINE
Etwa jedes zehnte Kind stammt gar nicht von dem Mann, den es für seinen Vater hält? Diese Schätzung kursierte lange, ist aber neuen Daten zufolge viel zu hoch gegriffen. - Die letzte Zigarette
Am 09. September 1977 wurde in Frankreich die letzte Hinrichtung durchgeführt. Der Verurteilte, Hamida Djandoubi, ein tunesischer Zuhälter, hatte seine Liebhaberin, die ihn bei der Polizei angeschwärzt hatte, erst stundenlang gefoltert und sie dann in einer abgelegenen Hütte außerhalb von Marseille erwürgt. Das Schwurgericht kannte keine Gnade für ihn. Die Untersuchungsrichterin Monique Mabelly wurde vom… - Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH Panzerknacker im Interview: „Banken ausrauben war mein Beruf“
Siegfried Massat hat jahrzehntelang Banken überfallen. Hier spricht er über den Reiz der Tat, den perfekten Plan und seine späte Reue. - Kassel in 3D: Kartenmaterial jetzt bei Google verfügbar
Kassel. Kassel in drei Dimensionen erkunden, das ist jetzt virtuell möglich: In Google Maps können Nutzer Herkules, Königsplatz und Karlsaue aus der Luft betrachten.
Dienstag, 5. April 2016
Neuronale Netze in der Archäologie
Erschienen: in: New scientist. - London : Reed Business Information. - ISSN 00286664, Bd. 142 (1994), 1921, S. 20-22
Titel: Artificial neural networks as a tool for archaeological data analysis
Verfasser: S. Bell ; C. Croson
Eschienen: in: Archaeometry. - Oxford : Blackwell. - ISSN 0003813X, Bd. 40 (1998), 1, S. 139-152
Titel: Attribution and detection of anthropogenic climate change using a backpropagation neural network
Verfasser: A. Walter ; C.-D. Schönwiese
Erschienen: in: Meteorologische Zeitschrift. - Stuttgart : E. Schweizerbart Science Publisher. - ISSN 03691845, Bd. 11 (2002), 5, S. 335-344
J. Patel, A. Stutt 1989: Beyond classification. The use of artificial intelligent techniques for the interpretation of archaeological data. CAA 1989, BAR 548, 339-347
P. M. Gibson: The potential of hybrid neural network models for archaeofaunal aging interpretation. J. Andresen, T. Madsen, I. Scollar (Hrsg.): Computing the Past: CAA 1992, 263-271